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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, Kloster Allendorf/Urkunden, Nr. 073
Datum von::
20. Sept. 1323
Datum bis::
20. Sept. 1323
Datierung:
?1323 September 20.?
Regest:
Die Erzbischöfe (1) Andreas von Antivari (Antibaren.) und (2) Wilhelm von Soltania (Soltonien.) sowie die Bischöfe (3) Gilbert von Annaghdown (Enardinensis), (4) Nikolaus von Drivost (Derivasten.), (5) Venutus von Catanzaro (Cathacen.), (6) Hieronimus Casen., (7) Franz von Ceneda (Ceneten.) und (8) Robert von Feltre (Feltinen.) und Belluno (Belonien.) bekunden ihren Wunsch, daß die der hl. Jungfrau Maria geweihte Kirche in Allendorf (Alden-) bei Frankenstein (Vranken-) mit angemessenen Ehren aufgesucht wird. Deshalb gewähren sie allen, die bereut und gebeichtet haben und die Kirche am Geburtstag des Herrn [25. Dez.], an Beschneidung [1. Jan.], Epiphanie [6. Jan.], Karfreitag, Auferstehung, Himmelfahrt und Pfingsten, an allen Marienfesten, am Fest Peter und Paul [29. Juni], an den Festen aller Apostel und Evangelisten, an Kreuzfindung [3. Mai] und -erhöhung [14. Sept.], an Michaelis [29. Sept.], Johann Baptist [24. Juni], Laurentii [10. Aug.], Georgii [23. April], Martini [11. Nov.], Nicolai [6. Dez.], Lamberti [17. Sept.], Servatii [13. Mai], Allerheiligen [1. Nov.], Marie Magdalene [22. Juli], Katharine [25. Nov.], Agnetis [21. Jan.], Agathe [5. Febr.], Margarete [13. Juli], am Sonntag Jubilate, am Sonntag vor Michaelis sowie an Samstagen, an denen die Messe gelesen wird, schließlich am Kirchweihfest sowie an den Oktaven dieser Feste, sofern sie solche haben, zu Messen oder Predigten aufsuchen, zu Wallfahrten und Gebeten kommen oder für den Bau, die Beleuchtung, Ausschmückung und andere Notwendigkeiten der Kirche spenden oder auf dem Totenbett Legate aussetzen, den Leib Christi oder das heilige Öl auf dem Weg zu Kranken begleiten, beim abendlichen Glockenläuten mit gebeugten Knien drei Ave Maria oder auf dem Weg zum Friedhof drei sonntägliche Gebete für den Verstorbenen beten, an Exequien oder Predigten dort teilnehmen, jeder für jedes Mal einen Ablaß von 40 Tagen an auferlegten Sündenstrafen, vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs. Die Aussteller siegeln.
Datumszitat:
Datum Avinione a.d. 1323 vicesima die mensis Septembris pontificatus .... Iohannis pape XXII a. octavo.
Transkription Vollregest:
Transfixe: (1) Matthias Erzbischof von Mainz (Mogunt.), des Heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, ratifiziert die von Erzbischöfen und Bischöfen dem Kloster Allendorf (Alden-) bei Frankenstein, Diözese Mainz, ausgestellte Ablaßurkunde [vom 20. Sept. 1323], der die vorliegende Urkunde transfigiert ist. Er selbst fügt einen Ablaß von weiteren 40 Tagen hinzu, vorausgesetzt, diese Ablässe werden nicht für öffentliche Geschäfte ausgenutzt. Datum Aschaffinburg III Idus Februarii a.d. 1325. (2) Der Zisterzienser Bruder Dietmar, Bischof von Gabala (Gabulen.), Generalvikar des Erzbischofs Matthias von Mainz (Mogunt.) in Weihesachen (pontificalibus), fügt weitere 40 Tage Ablaß hinzu. Er siegelt.
Siegel:
Siegel an grünen bzw. gelben Seidenschnüren angehängt. 1) rot, spitzoval, 6,2 x 3,8 cm, besch. Im Siegelfeld in gotischer Architektur hl. Georg zu Pferd, den Drachen tötend, unten kniender Bischof. U.: S. FR(ATR)IS. ANDREE. DEI. GR(ACI)-A. ANTIBAREN(SIS). ARCHIEP(ISCOP)I. Von 2 und 4 rote Reststücke, von 7 und 8 Reste der Presseln, die übrigen fehlen ganz.
Edition/Literatur:
Regest: Vogt Nr. 2595 (Anm.); UB Allendorf Nr. 76 sowie 82 u. 93 (Transfixe).