Archiv der Vereinigten Domstifter

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Vom Archivum Commune zum Digitalen Archiv

Die Anfänge des Staatsarchivs Rudolstadt lassen sich bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen, als in Rudolstadt das Archivum commune gebildet wurde, in dem ein Sammlungsbestand wichtiger Urkunden den Grundstock für ein gemeinschaftliches Archiv aller Linien des Hauses Schwarzburg bildete. In den drei schwarzburgischen Residenzstädten Arnstadt, Rudolstadt und Sondershausen wurden darüber hinaus Regierungsarchive für die fürstlichen Haus- und Hofbehörden eingerichtet. Sie blieben bis in das 20. Jahrhundert nebeneinander bestehen, obwohl 1853 die Urkundenbestände und die älteren Aktenbestände des Arnstädter Archivs nach Sondershausen verbracht worden waren. Bis zur Aufhebung der Monarchie existierten so neben dem in Rudolstadt eingerichteten Schwarzburgischen Gemeinsamen Archiv (Archivum commune) in Arnstadt das Fürstlich Schwarzburgische Regierungsarchiv, in Rudolstadt das Fürstliche Geheime Archiv und in Sondershausen das Fürstlich Schwarzburgische Landesarchiv.

Nach der Gründung des Landes Thüringen (1920) wurden ab 1923 die staatlichen Archive in Arnstadt, Rudolstadt und Sondershausen als Thüringische Staatsarchive (seit 1926 unter dem Direktor der Thüringischen Staatsarchive in Weimar) fortgeführt. 1929 wurde das Arnstädter Staatsarchiv und 1952 auch das Sondershäuser Landesarchiv aufgehoben. Mit der Überführung der Archivbestände nach Rudolstadt fand der Konzentrationsprozess für ein schwarzburgisches Zentralarchiv in Rudolstadt seinen Abschluss. Die Staatsarchive wurden 1951 in Landesarchive (unter dem Landeshauptarchiv Weimar) umbenannt. In der Archivorganisation der DDR wurde das Landesarchiv Rudolstadt 1965 als Staatsarchiv für den Bezirk Gera verselbständigt. Nach der Neugründung des Freistaates firmiert es seit 1991 als Thüringisches Staatsarchiv.

Für die Zeit vor 1918/20 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf die Grafschaften, späteren Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen und deren Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land Thüringen waren die bestehenden Staatsarchive für staatliche Mittel- und Unterbehörden (einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden) in den Landkreisen Arnstadt, Rudolstadt, Saalfeld und Sondershausen zuständig. Nach der Auflösung des Landes (1952) war das Staatsarchiv nur noch zuständig für die bezirklichen Verwaltungseinrichtungen und Staatsbetriebe des Bezirkes Gera (bis 1990).

Im neuen Freistaat Thüringen (ab 1990) umfasst die Zuständigkeit des Staatsarchivs Rudolstadt die mittleren und unteren Landesbehörden und nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in der Stadt Gera sowie den Landkreisen Ilm-Kreis (Verwaltungssitz Arnstadt), Saalfeld-Rudolstadt (Verwaltungssitz Saalfeld), Saale-Orla-Kreis (Verwaltungssitz Schleiz) und Saale-Holzlandkreis (Verwaltungssitz Eisenberg).

Gesetzlicher Auftrag des Staatsarchivs ist neben der Übernahme und Erschließung von archivischen Unterlagen auch deren Vermittlung. Durch das Digitale Archiv wird den Archiven ein neues, zeitgemäßes Instrument zur Verfügung gestellt, um diesem Auftrag gerecht zu werden.

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