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Vom Archivum Commune zum Digitalen Archiv
Die Anfänge des Staatsarchivs Rudolstadt lassen
sich bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen, als
in Rudolstadt das Archivum commune gebildet wurde, in dem ein
Sammlungsbestand wichtiger Urkunden den Grundstock für ein
gemeinschaftliches Archiv aller Linien des Hauses Schwarzburg
bildete. In den drei schwarzburgischen Residenzstädten
Arnstadt, Rudolstadt und Sondershausen wurden darüber hinaus
Regierungsarchive für die fürstlichen Haus- und Hofbehörden
eingerichtet. Sie blieben bis in das 20. Jahrhundert
nebeneinander bestehen, obwohl 1853 die Urkundenbestände und
die älteren Aktenbestände des Arnstädter Archivs nach
Sondershausen verbracht worden waren. Bis zur Aufhebung der
Monarchie existierten so neben dem in Rudolstadt eingerichteten
Schwarzburgischen Gemeinsamen Archiv (Archivum commune) in
Arnstadt das Fürstlich Schwarzburgische Regierungsarchiv, in
Rudolstadt das Fürstliche Geheime Archiv und in Sondershausen
das Fürstlich Schwarzburgische Landesarchiv.
Nach der Gründung des Landes Thüringen (1920) wurden ab 1923
die staatlichen Archive in Arnstadt, Rudolstadt und
Sondershausen als Thüringische Staatsarchive (seit 1926 unter
dem Direktor der Thüringischen Staatsarchive in Weimar)
fortgeführt. 1929 wurde das Arnstädter Staatsarchiv und 1952
auch das Sondershäuser Landesarchiv aufgehoben. Mit der
Überführung der Archivbestände nach Rudolstadt fand der
Konzentrationsprozess für ein schwarzburgisches Zentralarchiv
in Rudolstadt seinen Abschluss. Die Staatsarchive wurden 1951
in Landesarchive (unter dem Landeshauptarchiv Weimar)
umbenannt. In der Archivorganisation der DDR wurde das
Landesarchiv Rudolstadt 1965 als Staatsarchiv für den Bezirk
Gera verselbständigt. Nach der Neugründung des Freistaates
firmiert es seit 1991 als Thüringisches Staatsarchiv.
Für die Zeit vor 1918/20 erstreckt sich die historische
Zuständigkeit auf die Grafschaften, späteren Fürstentümer
Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen und deren
Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land Thüringen waren
die bestehenden Staatsarchive für staatliche Mittel- und
Unterbehörden (einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden) in
den Landkreisen Arnstadt, Rudolstadt, Saalfeld und
Sondershausen zuständig. Nach der Auflösung des Landes (1952)
war das Staatsarchiv nur noch zuständig für die bezirklichen
Verwaltungseinrichtungen und Staatsbetriebe des Bezirkes Gera
(bis 1990).
Im neuen Freistaat Thüringen (ab 1990) umfasst die
Zuständigkeit des Staatsarchivs Rudolstadt die mittleren und
unteren Landesbehörden und nachgeordnete Behörden des Bundes
mit Sitz in der Stadt Gera sowie den Landkreisen Ilm-Kreis
(Verwaltungssitz Arnstadt), Saalfeld-Rudolstadt
(Verwaltungssitz Saalfeld), Saale-Orla-Kreis (Verwaltungssitz
Schleiz) und Saale-Holzlandkreis (Verwaltungssitz
Eisenberg).
Gesetzlicher Auftrag des Staatsarchivs ist neben der Übernahme und Erschließung von archivischen Unterlagen auch deren Vermittlung. Durch das Digitale Archiv wird den Archiven ein neues, zeitgemäßes Instrument zur Verfügung gestellt, um diesem Auftrag gerecht zu werden.
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