Specification Was des Heil. Röm. Reichs Stände Zu des Kayserl. und Reichs Cammer-Gerichts Unterhalt zu bezahlen schuldig : 1. An denen vermög Reichs-Schlusses vom 19. Junii 1713. nach bedinglichem Erlaß eines Drittheils, ... 2. An Currenten Zielern vom 119ten biß auff das 130te inclusivè. 3. An denen Zwölff alten Außstands-Terminen, so von Anno 1654. pro resto geblieben