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(n) BW nach ahd. niuwi, mhd. niuwe für neu. GW nach ahd. fang, mhd. fangen für Fangen bzw. Fassen. Der FlN bzw. ON Neufang wäre als neu umfangenes, eingehegtes Stück, als neue Siedlungsfläche zu verstehen, sinnverwandt dem Bifangrecht , als ein mit festen Grenzen umhegtes und gerodetes Flurstück im Wald. Eine Beziehung zu fang als Fund im Verständnis des spätmittelalterlichen Bergrechts , wie sie WALDEMAR SCHINDHELM bei der Interpretation des ON Neufang vertritt , ist wegen des völligen Fehlens von Hinweisen auf Bergbau in der Gemarkung abzulehnen. Der FlN alten Neufang könnte auf den Standort des im 14. Jahrhundert wüst gefallenen Dorfes Hinterneufang hinweisen und wäre am ehesten im Bereich des Flurteils Hinterneufang (→ Neufang, Hinter-) zu suchen. Die Charakterisierung als alt darf als Hinweis auf einen ehemaligen Siedlungsstandort verstanden werden.
Kreis:
Sonneberg
Lage/Nutzung:
Wiesen in der Forstabteilung Hohe Straße; n der Ortslage Wiese
Belege:
1555: Schillaw und altenn Neufangk (Forstbereitung, Druck bei FREYSOLDT 1904, S. 42) 1603: Altenn Neufangk (StA Coburg, LA F, Nr. 14557, Bl. 37) 1646: hintern alten Neufang (StA Coburg, Grundbucharchiv, Nr. 14, Bl. 139)