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Sammlung Jens Hild:
Diese Grundstücke liegen unmittelbar neben dem Anger und gehörten ursprünglich wohl auch zum Gemeindebesitz. Erst später wurden diese Wiesen in mehrere Flurstücke geteilt und an Nachbarn des Dorfes veräußert. Zumindest einige dieser Stücke waren eingezäunt und wurden zeitweilig als „Anger Garten“ bezeichnet.
Im Jahre 1698 zerschlagen der Amtsschulze Hans Jacob Eisentraut sowie die Vorsteher Hans Fritz und Hans Peter Pastohr einige Gemeindegüter in gewisse Teile und übergeben jedem Haus „ein beständig theil (...), so erblich dabey bleiben soll“. Es ist bislang nicht bekannt, um welche Gemeindegrundstücke es sich hier handelt. Vielleicht wurden ein Teil des Angers (Angerwiesen) und/oder des Weidigts (Weidigtwiesen) aufgeteilt.
Kreis:
Saale-Holzland-Kreis
Lage/Nutzung:
Archivmaterial und Dissertation Aehnlich:
Felder südlich der Ortslage, südöstlich an der Eisenbahnlinie;
grenzt im Norden an Im Anger, im Osten an Im Hegert, im Süden an Im Weidicht und im Westen an Unter der Mauer;
Wiese, Garten, Feld
Belege:
Archivmaterial und Dissertation Aehnlich:
auf der Angerwiese (VI8a, 1840); auf den Angerwiesen (VI2, 1852); die Angerwiesen (Flurkarte Grosseutersdorf, Tract. I, o.J.); In den Angerwiesen (FK 1, 1937); In den Angerwiesen (ThFlnA Jena, 1960); In den Angerwiesen (Flurkarte 1960); In den Angerwiesen (FK 1)
Sammlung Jens Hild:
die Angerwiesen (Flurkarte 1829 Tractus I)
Sprachwissenschaftliche Erläuterung:
Mit diesem Flurnamen wird Grasland am oder auf dem Anger bezeichnet. In Großeutersdorf handelt es sich um Wiesen unmittelbar neben dem Anger, die ursprünglich wie dieser auch zum Gemeindebesitz gehörten. Später erfolgte eine Aufteilung der Wiesen (FlNS Hild, S. 4).