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das gemeine Holz 1603 StA Mü. Akte 10 2A7 beym Schulzenbusch 1725 StA Mü. Akte 10 2A7 Schulzenholz (-busch) 1955 Kat. Mü. Flurkarte
Volksetymologische Deutung:
-holz: siehe "Bademanns Holz" (11G Eigenrode) Gemeinde-: Bewohner des Ortes (Unterste Verwaltungseinheit des Staates) Das "Gemeindeholz" war Gerechtigkeitswald der Gemeindemitglieder Beachte: 1. Schulzenbusch ist die adäquate katasteramtliche Bezeichnung. 2. In der Mda.-Form leb noch die alte Substantivbildung Gemeine< gemein (ahd. gimeini)