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Wald.
Einst Reichtsgut der deutschen Könige (MG B. 16,20) später Eigentum des Ministerialen Topelstein (Deutsch-Orden) und schließlich der Stadt Mühlhausen.
Belege:
in vulgo dicuntur Hayn 1297 Herquet U 475
Vor dem Hagen 1967 Kat. Flurbuch