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-grund: siehe "Grund" (11G Horsmar) Mühl-: 'zur Mühle gehörender Besitz' (Seit Jh. existieren in Ho. zwei Wassermühlen. Erster Beleg: 1293; das Kloster Anrode erhält von dem Mühlhäuser H. Kämmerer u.a. eine Mühle zu Horsmar übereignet; vgl. Herquet, 411.)