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(n) Neufanger → Alte Neufang. Holz nach ahd./mhd. holz für Holz, hier sinngemäß für Waldung. Der FlN bezieht sich auf dem kommunalen Waldbesitz des Dorfes Neufang und ist als Wald- bzw. Holzbesitz der Gemeinde Neufang anzusprechen. Vor 1800 hieß der kommunale Waldbesitz Gemeinholz.