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Nach DWB Bd. 5.817 ist ein Rentner eine Person, die von ihren Renten, das heißt von regelmäßigen Erträgen von Grundstücken oder anderen Kapitalien, lebt. Wahrscheinlich gehörte der Hang einem solchen Rentner. (Abschrift: Diplomarbeit Duscha S.62 1977)