Nr. 6
2./16. Juli 1945
Bekanntgabe der Provinzialregierung für Thüringen unter Regierungspräsident Hermann Brill
Errichtung der Provinzial-Regierung in Thüringen
1. Auf Anordnung der Militärregierung ist in Weimar eine Provinzialregierung für das Land Thüringen errichtet worden.
2. Die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise sind unmittelbar verantwortlich für die Befehle und Anweisungen der Provinzialregierung. Die Verwaltung des Regierungsbezirkes Erfurt wird ihre augenblicklichen Geschäfte weiterführen und Einzelheiten abwarten bis zu ihrer Einfügung in den Plan der Provinz.
3. Alle Verbindungen zwischen der Provinzialregierung und den Kreisen werden durch die Militärregierung gehen, die die verschiedenen Aufgaben überwachen wird.
4. Folgende Beamte sind ernannt worden:
Regierungspräsident: Herr Dr. Hermann L. Brill
Landesamt des Innern: Herr Dr. Friedrich Buchwald
Landesamt für Finanzen: Herr Leonhard Moog
Landesamt für Volksbildung: Herr Walter Wolf
Landesamt für Industrie, Handel und Gewerbe: Herr Dr. Alfons Gaertner
Landesamt für Land- und Forstwirtschaft: Herr Dr. Max Kolter
Landesverkehrsamt: Herr Dr. Georg Appell
Landesarbeitsamt: Herr Ernst Busse.
5. Der Sitz der Regierung der Provinz Thüringen befindet sich in Weimar.
Weimar, den 2. Juli 1945
Der Regierungspräsident für Thüringen
Dr. Hermann L. Brill
Quelle: Regierungsblatt für [die Provinz] das Land Thüringen 1945 I (Nr. 1/16.7.1945), S. 1; Abdruck bei Post: 75 Jahre (1995/D), S. 72f.; Post/Wahl: Thüringen-Handbuch (1999/F), S. 426f.