Nr. 53b
2. Oktober 1945
Schreiben des Landesdirektors für Volksbildung Walter Wolf an die Präsidialkanzlei des Landespräsidenten zur Errichtung eines Lehrersozialfonds
Land Thüringen
Weimar, den 2. Oktober 1945.
Landesamt für Volksbildung
An
den Herrn Präsidenten des
Landes Thüringen,
Präsidialkanzlei, Gesetzgebungsabteilung
in W e i m a r.
Im Etat für 1. Oktober bis 31. Dezember 1945 konnten für die Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen sowie für die Höheren Schulen und Mittelschulen keine Mittel eingesetzt werden, weil diese Schulen nach den mit der Militäradministration geführten Etatverhandlungen sich ohne staatliche oder kommunale Zuschüsse selbst finanzieren sollen. Es handelt sich hierbei nur um eine vorübergehende Maßnahme. Vom 1. Januar 1946 ab wird die staatliche Zuschußgewährung für diese Schulen wieder freigegeben werden.
Um jedoch in der Zwischenzeit die Versorgung der arbeitsunfähigen und bedürftigen Lehrer dieser Schulsparten und ihrer Hinterbliebenen sicherzustellen, macht es sich nötig, daß die Lehrerschaft selbst durch einen Akt der Solidarität vorübergehend die Mittel zur Deckung dieses Versorgungsaufwands aufbringt.
Wir haben daher im Voranschlag für 1. Oktober bis 31. Dezember 1945 Beiträge der Lehrer aller Schularten zu einem Lehrersozialfonds als Einnahme in gleicher Höhe vorgesehen, wie wir Ausgaben für die notdürftige Versorgung der Versorgungsempfänger aus diesen Schularten im selben Zeitraum eingestellt haben.
Wir bitten, die hierfür die Rechtsgrundlage schaffende beifolgende Verordnung
Im Hinblick auf die außerordentliche Dringlichkeit bitten wir um größtmögliche Beschleunigung.
Dem Landesamt für Finanzen haben wir Abschrift dieses Schreibens zugehen lassen.
Der Leiter des Landesamts für Volksbildung.
Walter Wolf.
Landesdirektor
Quelle: Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar, Land Thüringen - Büro des Ministerpräsidenten, Nr. 1746, Bl. 369r, 369v (ms. Ausfertigung).