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Die Verpflichtung hiesiger Bürger zu Gewährung eines mindestens zweijährigen Unterkommens auf § 44 der Eheverordnung vom 13.5.1837 und Kautionsbestellungen wegen des Heiratsrechts betreff.
Stadtarchive, Stadtarchiv Eisenberg, Nr. Cap. V, Abt. Ib, Nr. 95Laufzeit: 1840
Auswanderung diesseitiger Stadtuntertanen nach einem zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staat und Einwanderung der demselben Angehörigen in das Herzogtum Sachsen-Altenburg sowie Auswanderungen im allgem.
Stadtarchive, Stadtarchiv Eisenberg, Nr. Cap. V, Abt. Ic, Nr. 78Laufzeit: 1867
Die Erklärungen solcher betreffend, welche zu heiraten beabsichtigen, aber nicht anhiesig sind w. dessen nach Vorschrift des Wandergesetzes 564 eine freiwillige Unterkunft nachzuweisen haben
Stadtarchive, Stadtarchiv Eisenberg, Nr. Cap. V, Abt. Id, Nr. 90Laufzeit: 1834