Ein jeder Bürger Inwohner und Landes-Unterthan, wenn er den Bürgerlichen Eyd schwehret, machet sich dadurch verbindlich, die Willkühr und andere Gesetze der Stadt getreulich zu halten. Absonderlich aber werden von E. Hoch-Edlen Hochweisen Rathe ihme bey seiner Verpflichtung folgende Puncte zur Beobachtung empfohlen: ...