Von Johann Georg I. v. Sachsen (1585-1656), seit 1611 Kurfürst , Neustadt / Orla, 24.06.1615; An Dorothea Maria v. Sachsen-Weimar (1574-1617), geb. Anhalt, Neustadt / Orla, 24.06.1615
Johann Georg I. ist nicht bereit, die Klauseln der geänderten Quittung anzuerkennen und erklärt diese für unrechtmäßig und inakzeptabel, zumal seinen eigenen Nachkommen daraus Nachteile entstünden; will die Vormundschaft nur unter den in der ursprünglichen Quittung festgelegten Bedingungen aufgeben; Ärger über Undank von Seiten Weimars