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Der HErr ist ein Vater (Helffer und Beschützer) der Waysen und ein Richter der Wittven: Er ist GOtt in seiner heiligen Wohnung. Ps. LXVIII. V.6 Diese Worte legte für andern, Als (Ps. X. 14 Pf. CXL. VI.9. Deuter. X.17.18. Exodi XXII. 22-25. Zach. VII. 9.10. Ef.I. 17. & Sirach. IV. 10.11.) Auf die bitter und betrübte Trauer-Klage, Uber den sanfft und seeligst, Doch aber für die Hochwerthest-hinterlassene noch zeitig scheinenden Hintritte, Oder Uber das am 6. Septb. Anno 1721 in Jena unvermuthet geschehene Ableben Des Weyland Magnifici, HochEdelgebohrnen und Hocherfahrnen Herrn, Herrn Georg Wolffgang Wedels, Erb-Herrns auf Schwarza, ..., und dermahligen Pro-Rectoris, Als ihres im Leben Werth, vielgeehrt und höchst-Geliebtesten Herrn Papas, Wehmüthig und schmertzliche geführet, Von Sophien Dorotheen und Elisabeth Wilhelminen Wedelin, ..., Jetzo aber Höchst schmertzlich und betrübte Wedelische-Hauß zu bezeugen, Am Tage der solennen gehaltenen Gedächtnis-Predigt, Welches war der Sontag Palmarvm, d. 29. Martii 1722. Unter andern zu einigem Troste, dar Georg. Laurentivs Müller, SS. Th. Cult., p. t. des Hochseelig verstorbenen hinterlassenen lieben Kindern ihr Inform.