Fürstl. Sachsen-Weimarische revidirte Verordnung und Reglement Wie es dermahlen wegen der Strumpf-Manufacturen in dem gesamten Fürstenthum und Landen zuhalten, Anno 1724. : [... Zu Uhrkund mit Unserm Fürstlichen Cantzley-Insiegel bekräfftiget; So geschehen Weimar zur Wilhelms-Burg am 2. Sept. 1723.]