Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... fügen hiermit zu wissen: daß, ohnerachtet bereits durch mehrere, sowohl ältere als neuere Gesetz-Verordnungen, insonderheit aber durch das Mandat vom 15ten März 1773. die Befrevelung und Beraubung Unserer im hiesigen Amts-Bezirke gelegenen Fürstlichen Waldungen und ... Gehölze und Pflanzungen nachdrücklich verboten worden ... : [Gegeben Altenburg den 25ten Februar 1793]