Titel
Gründliche Deduction Daß Bey höchstpreißl. Kayserl. Cammer-Gericht zu Wetzlar, In entschiedenen Sachen Frantz Friedrich Marschalch von Ostheim zu Walldorff, Entgegen Den seel. Geheimbden Rath Adolph Ernst von Diemar und Cons. nunc ersteren hinterlassene Söhne und deren respect. Vormundschafft das. Jener Denen Höchst-venerirlichen Judicatis Cæsareis In allem die unterthänigste Parition geleistet, Diese aber Solche Parition und die von Ihnen und denen Gemeinschafftlichen Bedienten zu Schulden gebrachte Contraventiones nicht nur nicht elidiret, sondern auch solche noch mit neuen Contraventionibus beständig vermehren
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