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Der Naumburger Bischof Ulrich von Colditz beurkundet den Tausch zwischen dem Naumburger canonicus Ehrenfridus und dem Abt und Convent von Porta [Pforte] und damit Beilegung des Streites zwischen beiden um die Fischerei in Rostwitz.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Portensia, fol. 41v.
Datierung:
?1310 Februar 18?
Regest:
Der Naumburger Bischof Ulrich von Colditz beurkundet den Tausch zwischen dem Naumburger canonicus Ehrenfridus und dem Abt und Convent von Porta [Pforte] und damit Beilegung des Streites zwischen beiden um die Fischerei in Rostwitz.
Reg. Rosenfeld, Nr. 247
Datumszitat:
Acta s.h.a.d. 1310, XII. Kal. marc.
Transkription Vollregest:
Ulricus episc. Nuenburgensis bekennt als zuständiger Collator der Nuenburger Custodia, dass Ehrenfridus, canonicus und thesaurius ihrer Kirche, alle seine Güter im pagus der villa Thuschwitz , die zur Custodie gehörten, ausser einer area, dem sog. allodium und dazugehörigen 67 Äckern, 3 Weinbergen und einem Teil Wald bei der villa Lasan von 37 Joch Neubruch, sog. „Rod=äckere“, - dem Abt Henricus und Convent von Porta tauschweise gegen Klostergüter in der villa Wetha – 3 mansi „Gastguth“ von 3 marc weissen Silbers jährlichen Ertrags, 8 sol. von 3 areae, einen Teil Wald in Lesthen, nebst noch einer area mit Zubehör in Wetha von 1 marc Ertrag, - zugeeignet habe, und dass dadurch aller Streit zwischen dem thesaurius und dem Abt über die Fischerei in Rostwitz und anderes beigelegt sei. Testes: Johannes de Gatterstete, notarius noster, canonicus in Cice, magister Otto capellanus thesaurii Nuemburgensis, Conradus Bertholdus et suus filius Christianus, cives in Nuenburg.
Überlieferungsform:
Kopie
Beschreibstoff:
?
Bemerkungen:
nach einer Kopie des Notars Johannes Neuhofer im Pforter Transsumptbuch fol. 27v.