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Der Domdekan Ulrich der Naumburger Kirche beurkundet den Erwerb verschiedener Güter durch ihn selbst und legt deren Verwendung zum Gottesdienst in der Naumburger Kirche genau fest.
Der Domdekan Ulrich der Naumburger Kirche beurkundet den Erwerb verschiedener Güter durch ihn selbst und legt deren Verwendung zum Gottesdienst in der Naumburger Kirche genau fest.
Reg. Rosenfeld, Nr. 287
Datumszitat:
Datum a.d. 1319, VIII. id. apr.
Transkription Vollregest:
Ulricus Nuenburgensis ecclesie decanus bekennt, dass er, um die Zahl der Geistlichen an seiner Kirche zu vermehren, von seinem eigenen Vermögen und von 50 marc einer matrona Elyzabeth, Mutter des Ulricus de Berghoven, seines scolaris, folgende Einkünfte gekauft habe: im pagus der villa Niccastitz [Nixditz] 3 1/2 mansi mit 21 piganienses tritici et ordei, 53 solidi denariorum und und 18 pulli jährlichen Ertrages, 4 areae mit 16 sol den, eine area gen. „Wyngarte“ mit 5 sol., eine taberna mit 16 sol. den. und 6 pulli, in Nunnewitz [Nonnewitz] 2 mansi von 4 marc Einkommen, in Grochelus [Grochlitz] einen mansus, den früher der verstorbene Conradus dictus de Grochelus bebaute, die zum Gottesdienst in der Nuenburger Kirche folgendermassen verwandt werden sollen: die Einkünfte sollen Elyzabeth und sein scolaris Ulricus für ihre Lebenszeit beziehen und davon an dem von ihm in der Mitte des monasterium gegenüber dem „neuen Chore“ erbauten Altar 6 Katherine täglich des Morgens die Messe lesen lassen, mit genauer Angabe für jeden Wochentag; 2 scolaresde camera sollen bei diesen Messen täglich dem sacerdos assistieren und dafür jeden Donnerstag von Ulricus und seiner Mutter 16 Brode empfangen; nach dem Tode der beiden solle er oder sein Nachfolger im Besitz seiner curia mit der Capelle s. Egidii an dem genannten Altar 2 sacerdotes einsetzen für welche er die dem Altar zugeeignete curia des domnus dictus Kamel bestimmt, so dass der eine von ihnen das Haus an der curia des domnus Rudolfus de s. Andrea, der andere das Haus bei der „stupa“ haben solle;diese sollen von den Erträgen der Güter, jeder seine Woche den Gottesdienst versehen, auch die scolares in bezeichneter Weise versorgen,dazu auch im chorus maior Dienst thun und unter der Gewalt des decans stehen wie die anderen vicarii chori. Henricus ep. Nuenburgensis bestätigt und besiegelt diese Festlegungen, ebenso Ernfridus prepositus und das Nuenburger Capitel. Datum a.d. 1319, VIII. id. apr. Darunter später hinzugefügt Bemerkung über Verpflichtung der sacerdotes dem Bäcker 4 maldra siliginis, mensure Nuenburgensis , zu liefern.
Siegel:
3 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Heinrich I. = Frgm.
(2) Naumburger Domkapitel = Verlust
(3) Domdechant Ulrich = Frgm. (..OZTROVE..,CR..)
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Ordinacio domni decani super altare s. Katherine virg. et confirmacio domni episcopi.
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
Plica: C. No. hier wurde die Zahl auf den Pergamentstreifen des verlorenen 2. Siegels geschrieben, sodass nur zwei Bögen der Ziffern zu erkennen sind. (saec. XVIII)