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Der Naumburger Dompropst Erfried und das Naumburger Domkapitel beurkunden den Kauf verschiedener Güter und die Stiftung von deren Erträgen zum Jahresgedächtnis des verstorbenen Kanonikers Hermann.
Der Naumburger Dompropst Erfried und das Naumburger Domkapitel beurkunden den Kauf verschiedener Güter und die Stiftung von deren Erträgen zum Jahresgedächtnis des verstorbenen Kanonikers Hermann.
Reg. Rosenfeld, Nr. 288
Datumszitat:
Actum et datum a.d. 1319; id.apr.
Transkription Vollregest:
Ernfridus prepositus, Ul(ricus) decanus und das ganze Capitel der Nuenburger Kirche bekennen, dass domnus Ulricus, ihr Decan, domnus Henricus, weiland prepositus Cicensis, und Ludewicus, vicarius der Capelle s. Elyzabeth, die testamentarii ihres verstorbenen concanonicus , des domnus Hermannus comes, vor ihnen von einem Talent in der Münze Cice [Zeitz], 10 solidi in Kundorf [Kuhndorf], 9 Äckern an der Sala, die sie von dem Vermögen des domnus Hermannus gekauft haben das Jahrgedächtnis desselben in der Weise gestiftet haben, das der jedermalige vicarius der Capelle s. Elyzabeth die Einkünfte verwaltet und davon zum Gedächtnis des Hermannus comes eine Kerze de talento stiftet und für die Teilnahme an den Vigilien jedem dominus 5 denarii, jedem vicarius 2, capellanus 1 und ebenso viel für die Totenmesse, den ecclesiastici 6 den. giebt dazu den camerales 2 den für bestimmte Lektionen, dem succentor oder Vicecantor für nächtliche Aufsicht 6 den. und dass er ausserdem von den 9 Äckern an der Sala für 5 fertones zwischen den Festen b. Michaelis und Martini 8 Weizenbrode von ½ modius backen lässt und allwöchentlich 4 scolaren zuteilt, die der cantor in die camera einführen will und die gleichen Anteil mit den übrigen chorales empfangen und mit den anderen camerales im Chor und am Altar b. Katherine dienen sollen; sie bestätigen diese Festsetzungen, die sie in das Kalendarium, das die Zahl ihrer commendatores enthalte, haben eintragen lassen. Besiegelt vom Capitel und dem Dekan. Actum et datum a.d. 1319; id.apr.