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Der Naumburger Dompropst und das Domkapitel beschließen mit Genehmigung des Naumburger Bischofs Bedingungen unter welchen künftig noch Kirchengut an Außenstehende vergeben werden darf.

Reg. Rosenfeld, Nr. 302
Naumburg » Domstiftsarchiv Naumburg » 1. Urkundenarchiv
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