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Zitierweise: | Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Urk. 271 |
Datierung: | ?1323 März 26? |
Regest: |
Der Naumburger Bischof Heinrich von Grünberg erklärt einige Artikel des Statuts zur Emanzipation der Kanoniker für ungültig.
Reg. Rosenfeld, Nr. 304 |
Datumszitat: |
Datum a.d. 1323, VII. Kal. apr.
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Transkription Vollregest: |
Henricus ep. Nuenburgensis erklärt von einem Statut des Probstes Conradus, dessen Anfangs- und Schlussworte citiert werden, einen Artikel, nach dem nur der Canonicus der Nuenburger Kirche emancipiert und installiert werden solle, der eine vollständige Praebende in der Reihenfolge seines Eintritts erlangt habe, für ungültig und widerrechtlich, vornehmlich, weil es nicht rechtmässig erlassen und sein jetziger Dekan, damaliger scolasticus Ulricus de Ozterowe [Osterrau] und andere canonici dabei gar nicht befragt seien, und bestimmt, im Einverständnis mit den ihm vom Capitel beigegebenen Männern, dass von diesem Statut nur der erste Artikel, dass der zu emancipierende canonicus die niederen Weihen haben müsse, Gültigkeit haben solle, während er die beiden anderen – die Forderung eines 2jährigen Studium und des Besitzes einer Praebende – auf die jungen Leute bis zum 18 ten Jahre einschränkt und das Capitel von dem auf das Statut geleisteten Eide entbindet. Datum a.d. 1323, VII. Kal. apr.
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Siegel: |
SP des Bischofs Heinrich I. an Pergamentstreifen = Verlust
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Überlieferungsform: |
Ausfertigung
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Dorsualvermerk: |
(a) 14. Jh. Recognacio IIorum statutorum in Ecclesia Nuenburgensi ./.
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Beschreibstoff: |
Pergament
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Bemerkungen: |
Plica: A. No. 7. (saec. XVIII)
Urkunde nahezu gleichen Inhalts = Urk. 267 |
Erstellt am: |
24.02.2015 - 14:06:34
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Letzte Änderung: |
12.07.2018 - 08:26:31
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MyCoRe ID: |