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Der Naumburger Bischof Heinrich von Grünberg bestätigt die Anordnung des Domdekans über die Verwaltung der Einkünfte aus dem Altar in der Mitte des Klosters.
Der Naumburger Bischof Heinrich von Grünberg bestätigt die Anordnung des Domdekans über die Verwaltung der Einkünfte aus dem Altar in der Mitte des Klosters.
Reg. Rosenfeld, Nr. 310
Datumszitat:
Datum a.d. 1324, VI. id. apr.
Transkription Vollregest:
Henricus ep. Nuenburgensis bestätigt die Anordnung des Dekans Ulricus nach der die Einkünfte des von ihm in der Mitte des monasterium gegründeten und reich ausgestatten Altars, von seinem scolaris Ulricus de Berchouen und seiner Mutter Elyzabeth für ihre Lebenszeit besessen und verwaltet werden sollten. Mitbesiegelt von Ernfridus prepositus, Ulricus decanus und Capitel. Datum a.d. 1324, VI. id. apr.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Heinrich I.
(2) Naumburger Domkapitel = Frgm.
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Confrimacio ordinacionis et erectionis altaris s. Katherine.