Der Naumburger Domdekan und das Domkapitel urkunden dazu, wie mit dem Erlös aus dem Verkauf der Güter in Penkendorf künftig verfahren werden soll.
Reg. Rosenfeld, Nr. 312
datequote:
Datum a.d. 1324, in die Remigii.
transcription:
Ulricus decanus und gesamtes Capitel der Nuenburger Kirche beurkunden, dass der prepositus Ernfridus in ihrem Auftrage 16 marc , die er für die verkauften Güter in Penkendorf erhalten, ihrem Bischoff Henricus abgeliefert habe und von dem ersten Zins nach Michaelis, der sich auf 26 1/2 Talent denare belaufe, weitere 14 marc von ihrem Anteil abziehen und dem Bischof auszahlen werde, die marc = 25 solidi gerechnet, auch soll er in den nächsten Jahren ausserdem von von ihrem Zins jedesmal eine bestimmte (6 ½ bez. 6 Talent) Summe zum Ankauf anderer Güter für die in Penkendorf zurücklegen. Datum a.d. 1324, in die Remigii.
seal:
SP des Naumburger Domkapitels an Pergamentstreifen = Verlust
tradition:
Ausfertigung
registry:
(a) 14. Jh. Quitancia super certis peruniis de Benckendorff.