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Der Naumburger Bischof Heinrich von Grünberg urkundet anhand des Falls seines Vorgängers Bischof Ludolf von Mihla zum Verfahren mit den Praebenden eines Kanonikers nach dessen Tode.
Der Naumburger Bischof Heinrich von Grünberg urkundet anhand des Falls seines Vorgängers Bischof Ludolf von Mihla zum Verfahren mit den Praebenden eines Kanonikers nach dessen Tode.
Reg. Rosenfeld, Nr. 328
Datumszitat:
Datum a.d. 1327, X. Kl.iul.
Transkription Vollregest:
Heinricus ep. Nuenburgensis erklärt auf Bitte des Ernfridus prepositus, Ulricus decanus und ganzen Capitels zur Erläuterung eines Statuts seines Vorgängers, des Bischofs Lutholphus [Ludolf von Mihla] über die hinterlassenen Obediencien, dass die von dem verstorbenen Obedienciarius vor der Stadt Nuenburg [Naumburg] oder sonst besessenen Äcker bebaut oder „Brache“, mit allen Erträgen eines vollen Jahres, von dem Todestage an gerechnet, und die zinspflichtigen Güter mit ihren Abgaben bis zum nächsten Tage h. Jacobi (25.Juli) von den testamentarii zu den Ministrationen an die canonici, zur Befriedigung der Gläubiger des Verstorbenen und für sein Seelenheil benutzt werden sollen, und bestimmt hinsichtlich des annus gracie defunctorum, dass von dem Tode eines canonicus an die Erträge seiner Praebende für ihn verwandt werden und der Nachfolger, wenn er die Praebende nach diesem Jahre antritt, 3 marc zur fabrica zahlen solle.
Mitbesiegelt von Ernfridus prepositus, Ulricus decanus und dem Capitel. Datum a.d. 1327, X. Kl.iul.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Heinrich I. = Frgm.
(2) Naumburger Domkapitel = Frgm.
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. 7. Statutum super observacione agrorum obedienciarium, quorumque semine sunt seminati, post mortem canonici vel praelati. A.
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
Plica: A. No. 41. (saec. XVIII)
weitere Exemplare:
DStA Naumburg, Liber privil., fol 3r.; Liber ruber, pag. 32.