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Der Merseburger Bischof Gebhard von Schraplau wandelt die Pfarrkirche s. Sixti zu Merseburg in ein Kollegiatstift um und trifft Bestimmungen zu Besitz, Wahlen etc.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Reg. Rosenfeld 331
Datierung:
?1327 September 8?
Ort:
Merseburg
Regest:
Der Merseburger Bischof Gebhard von Schraplau wandelt die Pfarrkirche s. Sixti zu Merseburg in ein Kollegiatstift um und trifft Bestimmungen zu Besitz, Wahlen etc.
Reg. Rosenfeld, Nr. 331
Datumszitat:
Datum et actum Merszburg, a.d. 1327, VIII. id.sept,.a. pont 4.
Transkription Vollregest:
Geuehardus, epics. Merszburgensis [Merseburg], wandelt auf Bitte seines canonicus Engelhardus, Plebans s. Sixti derselben Stadt , sowie des Popstes Heinricus,des weiland Decans Theodericus de Vreckleue [Freckleben] und anderer Canonicer seiner Kirche, die Pfarrkirche s. Sixti, unter Einsetzung der früheren Canonici der Kirche s. Thome mart. novi fori in ihrem Besitz,in ein Collegiatstift um, nach der Auflassung durch den bisherigen Pleban und mit Zustimmung des Dom-Capitels, sowie unter Übertragung aller Gerechtsame und Besitzungen der Canonici s. Thome und der ihnen von seinem Vorgänger Heinricus und dem Domcapitel, von dem Abt Heinricus und dem Capitel s. Petri, von den Domherrn Ulricus , Dechant von Numburg, Theodericus de Vrecklene und Ludewicus de Nuendorff gemachten Zuwendungen auf das neue Stift, und trifft Bestimmungen über Einsetzung eines Propstes und seine Funktionen und Nutzniessungen, über die von Theodericus de Vrecklene bis zu seinem Tode auszuübenden Collationen und Präsentationen, über die Pfründeverteilung, über das Amt des Decans und seine Einkünfte und Verpflichtungen, über Legationen und Schenkungen an das Stift, über den Unterhalt und die Obliegenheiten von 12 armen scolares unter den scolasticus, bez. Cantor, der Domkirche. (Schlussformeln abgekürzt).Datum et actum Merszburg, a.d. 1327, VIII. id.sept,.a. pont 4. Zeugen fehlen.