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Der Naumburger Bischof Heinrich von Grünberg beurkundet den mit der Stadt Naumburg geschlossenen Vertrag zum Gegenstand, dass um den Streit zwischen Armen und Reichen beizulegen fürderhin 6 arme und 6 reiche Bürger zu Konsuln der Stadt gewählt werden sollen.
Der Naumburger Bischof Heinrich von Grünberg beurkundet den mit der Stadt Naumburg geschlossenen Vertrag zum Gegenstand, dass um den Streit zwischen Armen und Reichen beizulegen fürderhin 6 arme und 6 reiche Bürger zu Konsuln der Stadt gewählt werden sollen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 340
Datumszitat:
Datum et actun Nuemburg ut supra, dominica die qua cantatur Exurge sub a.d.1329
Transkription Vollregest:
Heinricus ep. Nuemburgensis bekennt, dass zwischen den Reichen und den Armen seiner Stadt Nuemburg heftige Streitigkeiten ausgebrochen seien und dass er daher, um dieselben beizulegen, auf Rat der ihm vom Capitel beigeordneten canonici Rodolfos thesaurarius , Wytego de Ostrowe [Ostrau] prepositus in Sulcze [Sulza] und magister Ot(to), früher decanus Cycensis [Zeitz], und im Beisein seiner milites Johannes de Gronenberg [Grünberg], seines Bruders Rodolfus de Bunowe [Bünau], Hermannus de Drutschyn [Trautschen], Ludewicus de Selawicz [Selwitz] et Henricus de Stolzenhain, bei einer Strafe von 5 Schock Groschen an die bischöfliche camera und ebenso viel an die Stadt, in der Kirche s. Wenzelay in Nuemburg mit der dort versammelten universitas der Stadt folgenden von der Bürgerschaft beschworenen Vertrag abgeschlossen habe: 1.) sollten zu consules der Stadt künftig 6 Reiche und 6 von den Armen gewählt werden, und die Bürger ihnen in allem, was sie zu seinem und der Stadt Nutzen beschliesen würden, gehorsam sein; 2.) sollten die Bürger keine Vereinigungen und Pakte abschliessen, keine Zusammenkünfte veranstalten,in allen Beschweden sich an die consules, oder, wenn das erfolglos sei,an ihn, den Bischof, wenden,und Zuwiderhandelnde mit Leib und Gut oder Verbannung aus der Stadt bestraft werden. Mitbesiegelt von Ern(fridus) prepositus, Ul(ricus) decanus und Capitel; desgleichen von den magistri consulum: Th(eodricus) pilleator und Kristanus senior, sowie von H… Rost und ..Buntscherowe und den übrigen consules mit dem Stadtsiegel. Datum et actun Nuemburg ut supra, dominica die qua cantatur Exurge sub a.d.1329.
Siegel:
3 SP an Pergamentstreifen
(1) = Verlust
(2) = Verlust
(3) = Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Concordita, Facta inter discordantes in civitate Nuemburgensi per episcopum et capitulum sub pena vallata.