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Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beurkunden die Übergabe von 16 Marc Silber aus dem Nachlass Ottos von Kolditz an zwei Kanoniker zum Zweck des Erwerbs von Kleidung für die armen scolares de camera.
Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beurkunden die Übergabe von 16 Marc Silber aus dem Nachlass Ottos von Kolditz an zwei Kanoniker zum Zweck des Erwerbs von Kleidung für die armen scolares de camera.
Reg. Rosenfeld, Nr. 344a
Datumszitat:
Datum a.d. 1329, III. Kal. Jlii
Transkription Vollregest:
Ernvridus prepositus und das Capitel der Nuenburger [Naumburg] Kirche bekennen, dass der verstorbene canonicus ihrer Kirche Otto de Koldicz [Kolditz] 16 marc Silber zur Kleidung ihrer armen scolares de camera vermacht und dem Decan Ulricus ausgehändigt habe, und dass sie, das Capitel, diese Summe von dem Decan empfangen und dem canonicus Withigo de Ostrowe [Ostrau] und ihrem cantor Ulricus de Vrekeleuen [Freckleben] übergeben haben, damit diese dafür eine Jahresrente von 2 marc zu jenem Zwecke kaufen, und wenn dies nicht bis zu nächsten Feste Michaelis geschehe, aus eigenen Mitteln an diesem Tage 2 panni grisei Nuenburgensis von je 36 Ellen (vlna) Länge- und so alljährlich- den scolares liefern sollen, und dass Withigo de Ostrowe und Ulricus de Vrekelebin auf ihre curie canonicales (die letztere gegenüber der curia des Bischofs) diese Verpflichtung übernehmen , so dass nach ihrem Tode die Besitzer derselben in die Verpflichtung, an jedem Feste Michalis die franni – und zwar jedem scolaris de camera 6 Ellen - zu liefern, eintreten werden. Withigo de Ostrowe und Ulricus de Vrekeleibin kündigen gleichfalls ihre Siegel an. Datum a.d. 1329, III. Kal. Jlii.