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Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel treten einen Teil ihrer Äcker nahe der Kirche s. Marie an dieselbe als Entschädigung ab.
Reg. Rosenfeld, Nr. 348
Datumszitat:
Datum a.d. 1329, feria II a proxima ante diem s. Matthei apostoli
Transkription Vollregest:
Erenfridus prepositus, Ulricus decanus und Capitel der Nuemburger [Naumburg] Kirche bekennen, dass sie mit Anlage eines Grabens die Kirche s. Marie auf ihren Äckern hinter den Curien der Domherren und den dortigen Saaten geschädigt haben, derselben den Raum eines Weges zwischen den Äckern des Dekans Ulricus und denen des vicarius perpetuus Heynemannus Menelai abtreten, damit ihn der rector der Kirche s. Marie in Ackerland verwandeln oder sonst nach Belieben benutzen könne. Datum a.d. 1329, feria II a proxima ante diem s. Matthei apostoli.
Siegel:
SP des Naumburger Domkapitels an Pergamentstreifen
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Tradicio cuiusdam spacii terre ecclesie s. Virginis facta.