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Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beschließen mit Zustimmung des Naumburger Bischofs, dass neu aufgenommene Kanoniker dem Bischof, jedem bepfründeten Kanoniker und den 2 Großvikaren einen Krug gallischen Weines schenken müssen.

Reg. Rosenfeld, Nr. 369
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