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Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel bestätigen die Übertragung einer Fläche am Fuß des Berges s. Othmari durch Heinrich v. Hasserode an Berthold v. Mittweida.
Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel bestätigen die Übertragung einer Fläche am Fuß des Berges s. Othmari durch Heinrich v. Hasserode an Berthold v. Mittweida.
Reg. Rosenfeld, Nr. 374
Datumszitat:
Datum a.d. 1332, XVIII Kal. Maii
Transkription Vollregest:
Ernvridus prepositus, Ulricus decanus und Capitel der Nuenburger [Naumburg] Kirche bekennen, dass Henricus de Hartesrode [Hasserode], damaliger vicarius s. Gotthardi in ihrer Kirche, einst eine Fläche am Fuss des Berges s. Othmari bei der Quelle „Sotheborn“ mit den Gebäuden an dem dortigen Thore mit ihrer Zustimmung und Autorisation ihres Bischofs Henricus erworben und mit seiner Vicaria s. Gotthardi vereinigt hatte, doch so dass diese Besitzungen auch bei einer künftigen Resignation der Vicaria für Lebenszeit in seinem Besitz bleiben und von ihm nach seinem Belieben zu seinem Seelenheil verwendet werden sollten laut Urkunde, dass aber nun Bertoldus de Mitteweyde [Mittweida], der Nachfolger des H(enricus) de Hartesrode in der vicaria s. Gothhardi, ihm die Fläche mit den Gebäuden abgekauft habe, worauf sie ihm von ihnen, Propst, Dechant und Capitel übertragen werde. Bestätigt und besiegelt von Bischof Henricus. Datum a.d. 1332, XVIII Kal. Maii.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Heinrich I. = kaum beschädigt.
(2) Naumburger Domkapitel = kaum beschädigt.
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Super appropriacione quorumdam bonorum ad vicariam s. Gothardi in Cripta. 15. M.