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Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beurkunden den Kauf einer area durch Ulrich v. Berghoven und beschließen, dass dessen Mutter Elisabeth diese auf Lebenszeit besitzen soll.
Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beurkunden den Kauf einer area durch Ulrich v. Berghoven und beschließen, dass dessen Mutter Elisabeth diese auf Lebenszeit besitzen soll.
Reg. Rosenfeld, Nr. 377
Datumszitat:
Datum a.d. 1332, IV. nov. aug.
Transkription Vollregest:
Ern(fridus) prepositus und gesamtes Capitel der Nuenburger [Naumburg] Kirche bekennen, dass ihr Dekan Ulricus eine wüste area gegenüber dem Thor, das zu s. Georius führe, von Fridericus dictus Butil und dessen Bruder Her(mannus), die diese area erblich besassen und von ihr jährlich 1 ½ Stein Talg (sepum) zur nächtlichen Beleuchtung an die Capelle s Andree zinsten, mit seinem Gelde gekauft, auf ihr neue Häuser erbaut und über diese Besitzung mit ihrer Zustimmung die Bestimmung getroffen habe, dass die matrona Elyzabeth de Berchoven [Berghoven] diese curia für Lebenszeit besitzen und dafür täglich ein Talglicht vor dem Kreuze des neuen Chores von Abend bis zur Vollendung der Messe s. Katherine gegenüber dem neuen Chore brennen lassen, für die Reinigung des monasterium Sorge tragen, das Bild der h. Maria virg. in Mitten des monasterium in Acht nehmen, zu Weihnachten den ecclesiastici 6 denarii geben,vor allen aber den Zins an Talg an die Capelle s. Andree abliefern solle, dass nach ihrem Tode aber Johannes de Gusowe dictus Limme (?), servus des Dekans und seine Frau und Erben, oder bei seinem Abgang ohne Leibeserben der vicarius in der Capelle s Andree die curia unter den angegebenen Verpflichtungen besitzen sollen. Datum a.d. 1332, IV. nov. aug.
Siegel:
SP des Naumburger Domkapitels an Pergamentstreifen = Frgm.
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Ad vicarium s. Jacobe [korr. Andrae] super curia.