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Der Naumburger Domdekan Ulrich und das Domkapitel beurkunden den Kauf zweier mansi in Nonnewitz durch den Naumburger Dompropst Ehrenfried v. Langenbogen und die Zueignung derselben an die Naumburger Kirche.
Der Naumburger Domdekan Ulrich und das Domkapitel beurkunden den Kauf zweier mansi in Nonnewitz durch den Naumburger Dompropst Ehrenfried v. Langenbogen und die Zueignung derselben an die Naumburger Kirche.
Reg. Rosenfeld, Nr. 381
Datumszitat:
Actum et Datum a.d. 1333, in octavce Ephiphanie domini
Transkription Vollregest:
Ulricus decanus und das Capitel der Nuemburger [Naumburg] Kirche bekennen, dass ihr Probst Ernfridus de Langenboge [Langenbogen] 2 mansi in der Flur der villa Nunnewitz [Nonnewitz] mit einem Jahreszins von 2 marc Vribergensis argenti, teils zum Fest h. Michaelis, teils zu Martini, und 2 talenta in der Nuemburger Münze gekauft und ihrer Kirche zur weitern Bestimmung durch ihn und den Bischof Heinricus zugeeignet habe, und zwar, damit davon alljährlich die Anniversarien des früheren Bischofs Bruno und des früheren Propstes Bruno, sowie diejenigen seiner eigenen Eltern und Vorfahren an der Vigilie s. Marie Magdalene ( 21. Juli) mit bestimmten Spenden gefeiert werden sollten, und mit der Bestimmung, dass die mansi und die zwei Talente in seinem Besitz und dem seines Bruder Gherco für ihre Lebenszeit bleiben, dann aber als eine Obedienz vom Capitel an einen canonicus verliehen werden sollten. Bestätigt und besiegelt von Propst Ernfridus. Actum et Datum a.d. 1333, in octavce Ephiphanie domini.