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Die Herren zu Waldenberg geloben dem Naumburger Bischof Heinrich v. Grünberg und der Naumburger Kirche nach dem derzeitigen Landfrieden Hilfe zu leisten und ohne seinen Willen keinen neuen Landfrieden einzugehen.
Die Herren zu Waldenberg geloben dem Naumburger Bischof Heinrich v. Grünberg und der Naumburger Kirche nach dem derzeitigen Landfrieden Hilfe zu leisten und ohne seinen Willen keinen neuen Landfrieden einzugehen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 389
Datumszitat:
..nach Cristus geburte 1333 an unser vrowen abende als sie wart geborn.
Transkription Vollregest:
Heinrich und Adamand, Herrn zu Waldenberg, geloben für sich und ihre Erben dem Bischof Henrich von Nuenburch [Naumburg] und seiner Kirche an Eides Statt, ihm in dem derzeitigen Landfrieden nach den Bestimmungen getreulich Hilfe zu leisten, nach seinem Ablauf keinen neuen Landfrieden ausser mit seinem Willen einzugehen, ihn gegen alle Angriffe zu unterstützen auf eigene Kosten ausserhalb seiner Vesten, innerhalb derselben gegen Verpflegung ihrer Leute, über den Fall der Verpflichtung zur Hilfeleistung sich dem Ausspruche der Ritter Herman von Drutschin [Trautschen] und Ludwic von Sylewitz [Selwitz], oder bei ihrem Abgange 2er anderer stiftsässiger Mannen, zu unterwerfen; diese Verpflichtungen, vorbehaltlich der gegen das Reich, haben sie dem Dompropst Erenfried und dem Dechant Ulrich und den 2 genannten Rittern – auch im Falle des Todes des Bischofs von Neunburch dem Capitel gegenüber bis zur Neuwahl – zu halten gelobt zusammen mit ihren Rittern Fritsche von Melien und Hugold von Koufungen [Kaufungen]. ..nach Cristus geburte 1333 an unser vrowen abende als sie wart geborn.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) = Verlust
(2) = Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Unio dominorum de Waldenberg cum Domino Nuenburgensi
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
Die Urkunde stimmt größtenteils wörtlich überein mit den Urkunden Urk. 347 und Urk. 348 vom selben Datum.