Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beurkunden den Kauf des Kleinen Zolls, der ihnen seit alters her gehöre, durch Johannes Withelo.
Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beurkunden den Kauf des Kleinen Zolls, der ihnen seit alters her gehöre, durch Johannes Withelo.
Reg. Rosenfeld, Nr. 396
datequote:
Datum a.d. 134, IV. non. Marc.
transcription:
Ern(fridus) prepositus, Ulricus decanus und Capitel der Nuenburger [Naumburg]
Kirche beurkunden, dass Johannes Wythelo [Withelo] vicarius s. Marie den Kleinen Zoll, der seit alters ihnen und der Kirche gehörte, von ihnen mit allen zugehörigen Rechten gekauft habe unter der Bedingung, dass er und seine Nachfolger davon jährlich 1 ½ ferto an die Kirche zahlen oder von diesem Zins sich mit einer einmaligen Zulage von 4 marc zu der Kaufsumme von 10 marc loskaufen sollen. Datum a.d. 134, IV. non. Marc.
seal:
SP des Naumburger Domkapitels an Pergamentstreifen = Frgm.