Der Naumburger Dompropst Ehrenfried beurkundet den Tausch eines halben Ackers der Propstei gegen einen höher gelegenen zur Wiederherstellung der Kroppenmühle.
Der Naumburger Dompropst Ehrenfried beurkundet den Tausch eines halben Ackers der Propstei gegen einen höher gelegenen zur Wiederherstellung der Kroppenmühle.
Reg. Rosenfeld, Nr. 398
datequote:
Datum a.d. 1334, in die h. martirum Processi et Martiniani
transcription:
Ernfridus prepositus Nuemburgensis [Naumburg] bekennt, dass er zur Wiederherstellung der der Kirche gehörigen Mühle in Cruppin [Kroppen b. Naumburg] an der Wetha, deren Unterhaltung ihm zukomme und die wegen der Nähe der Sala infolge von Stauungen verfallen sei,von dem rusticus in superiori Cruppin Kristanus dictus Vromman einen höher gelegenen halben Acker daselbst gegen einen anderen halben Acker der Propstei bei der Stadt Nuemburg vor der Porta pecorum, unter Vorbehalt des Eigentums und der Collation desselben für sich und seine Nachfolger, mit Zustimmung des Bischofs Henricus, des Dekans Ulricus und des Capitels eingetauscht habe, wozu auch die Herren jenes halben Ackers, Albertus dictus Hovemeyster und seine Oberherren, ihre Zustimmung erteilen, da Kristanus sich für sich und seine Nachfolger verpflichtet habe, ihnen den gleichen Zins von dem neuen Gut zu zahlen. Bestätigt und besiegelt von Bischof Henricus, Decan Ulricus und Capitel. Datum a.d. 1334, in die h. martirum Processi et Martiniani.
seal:
3 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Heinrich I. = Frgm.
(2) Naumburger Domkapitel = Frgm.
(3) = Verlust
tradition:
Ausfertigung
registry:
(a) 14. Jh. 27. Littera super molendino in Crupin. f.
(b) 14. Jh. N. 3.
(c) R.