Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beurkunden, dass alle Kanoniker schwören sollen, dass sie, sollten sie künftig zum Bischof gewählt werden, alle Kleriker der Naumburger Kirche in ihren Rechten zu erhalten.
Der Naumburger Dompropst Ehrenfried und das Domkapitel beurkunden, dass alle Kanoniker schwören sollen, dass sie, sollten sie künftig zum Bischof gewählt werden, alle Kleriker der Naumburger Kirche in ihren Rechten zu erhalten.
Reg. Rosenfeld, Nr. 402
Datumszitat:
Datum et actum a.d. 1335, in die s. Sixti
Transkription Vollregest:
Ernfridus prepositus, Ulricus decanus und Capitel der Nuenburger [Naumburg] Kirche bestimmen nach gemeinsamer Beratung, dass alle stimmberechtigten canonici schwören sollen, dass wer aus ihrer Mitte jetzt oder später zum Bischof gewählt werde, sich verpflichte, alle untergebenen Cleriker der Nuenburger und Cycenser [Zeitz] Kirche und der ganzen Diözese bei ihren alten Rechten zu erhalten, vor allem die prepositi von Nuenburg und Cyce und die anderen archidyaconi, die Güter der canonici und clerici nicht zu beschweren ohne ihre Zustimmung, Ansprüche gegen sie oder Streitigkeiten unter ihnen nur vor dem ordentlichen Gericht von Rechtsverständigen entscheiden zu lassen, die bischöflichen Einkünfte, Vogteien und Rechte von mehr als 10 marc jährlicher Rente zu veräussern und zu verleihen nur mit Zustimmung des Capitels,die unrechtmässig veräusserten nach Möglichkeit für die Kirche zrückzugewinnen mit Vorbehalt der Verfügung übe das castrum Ostirueld [Osterfeld], den Verkauf von Getreide und anderen Produkten nicht zu verhindern, etc. Datum et actum a.d. 1335, in die s. Sixti.
Siegel:
SP des Naumburger Domkapitels an Pergamentstreifen = Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. .13. Iuramentum quod faciunt canonici vacante ecclesia Nuemburgensi. B.