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Der Naumburger Bischof Withigo v. Ostrau und das Domkapitel entbinden den in Bedrängnis geratenen Dompropst Ulrich v. Freckleben von seiner Verpflichtung zur Ausstattung der chorals mit Tuch und übertragen diese der Kapelle S. Andree.
Der Naumburger Bischof Withigo v. Ostrau und das Domkapitel entbinden den in Bedrängnis geratenen Dompropst Ulrich v. Freckleben von seiner Verpflichtung zur Ausstattung der chorals mit Tuch und übertragen diese der Kapelle S. Andree.
Reg. Rosenfeld, Nr. 410
Datumszitat:
Actum et Datum a.d. 1336, in die nativitatis h. Marie virginis.
Transkription Vollregest:
Bischof Withigo, Decan Rodolfus und Capitel der Nuenburger [Naumburg] Kirche bekennen, dass einst von den 16 Schock Prager Groschen, die der verstorbene canonicus Otto de Koldis [Colditz] zu seinem Seelenheil der Kirche zum Ankauf und zur jährlichen Verteilung von 12 tunicae grisei panni unter die 12 choralis zugewiesen hatte, der damalige canonicus, jetzige prepositus Ulricus de Vrekeleybin [Freckleben] seiner Notlage wegen 8 Schock unter der Verpflichtung erhalten habe, 6 der chorales mit 6 Ellen Tuch jährlich auszustatten, bis er dazu eine entsprechende Rente angekauft haben würde, und unter gleichzeitiger Verpfändung seiner curia canonicalis, die nun Johannes de Isenberg [Eisenberg] bewohne, dass der Propst nunmehr, um sich von jener Verpflichtung zu befreien, 5 Häuser, die er mit eigenen Kosten neu hergestellt habe, gegenüber der Stupa Dominorum, zwischen der curia des verstorbenen de Gherstenberg und der des domini de Gronenberg [Grünberg], der Capelle s. Andree in ihrem Monasterium zuzueignen wünsche, so dass der vicarius derselben Henricus und seine Nachfolger von ihrem Ertrage künftig die Tuchlieferung an die 6 chorales zu Michihahelis jährlich leisteten, - und übertragen auf die Bitte des Propstes diese Gebäude mit allen Einkünften der Capelle s. Andree und lösen ihn und seine curia von jeder Verpflichtung. Actum et Datum a.d. 1336, in die nativitatis h. Marie virginis.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Withigo I.
(2) Naumburger Domkapitel
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Littera, quod quilibet vicarius s. Andree dabit griseum pannum VI ulnas cuilibet chorali, perpetuis temporibus daratura.