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Der Naumburger Dompropst Ulrich v. Freckleben und das Domkapitel beurkunden mit Zustimmung des Naumburger Bischofs Withigo v. Ostrau den Verkauf ihrer Äcker unter dem Berg S. Georgi an den scolasticus ihre Kirche Heinrich v. Waldesberg.
Der Naumburger Dompropst Ulrich v. Freckleben und das Domkapitel beurkunden mit Zustimmung des Naumburger Bischofs Withigo v. Ostrau den Verkauf ihrer Äcker unter dem Berg S. Georgi an den scolasticus ihre Kirche Heinrich v. Waldesberg.
Reg. Rosenfeld, Nr. 418
Datumszitat:
Actum et Datum a.d. 1338, III. non. mens. aug.
Transkription Vollregest:
Ulricus prepositus, Rudolfus decanus und Capitel der Nuenburger [Naumburg] Kirche bekennen, dass sie, in Geldverlegenheit wegen der Befestigung ihrer emunitas, mit Einwilligung ihres Bischofs Wethigo dem scolasticus ihrer Kirche Henrico de Waldesberg ihre Äcker unter dem Berge s. Georcii prope Nuenborch, die früher das „salictum“ hiessen, für 20 Schock Prager Groschen, deren Empfang sie bescheinigen, verkauft haben, und dass der Käufer sich verpflichtet habe bei seinen Lebzeiten an jedem 3. October das officium „salus populi“ singen zu lassen, das Jahrgedächtnis seiner Eltern am 19. Juni zu feiern beides mit bestimmten Spenden für die Domherren und die Stiftsgeistlichkeit, und bestimmen, dass dagegen nach seinem Tode der Obedientiar dieser Äcker statt jenes officium das Jahrgedächtnis des Henricus de Waldesberg feiern, und ausserdem gegen eine jährliche Abgabe von ½ marc zu h. Michaelis an die scolares auch die benachbarten Äcker der scolares de camera erhalten solle. Bestätigt und besiegelt von Bischof Wethigo. Actum et Datum a.d. 1338, III. non. mens. aug.