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Der Naumburger Dompropst Ulrich v. Freckleben und das Domkapitel emanzipieren den Kanoniker Johannes v. Oßmannstedt auf Wunsch des Naumburger Bischofs Withigo v. Ostrau unter Aussetzung des geltenden Statutes.
Der Naumburger Dompropst Ulrich v. Freckleben und das Domkapitel emanzipieren den Kanoniker Johannes v. Oßmannstedt auf Wunsch des Naumburger Bischofs Withigo v. Ostrau unter Aussetzung des geltenden Statutes.
Reg. Rosenfeld, Nr. 421
Datumszitat:
Datum et actum a.d. 1339, in die h. Sebastiani mart.
Transkription Vollregest:
Ulricus prepositus, Rudolfus decanus und Capitel der Nuemburger [Naumburg] Kirche bekennen, dass ihr Bischof Withigo sie um die Emancipierung ihres concanonicus Johannes de Atzmanstete [Oßmannstedt] ersucht und zu seiner Ausstattung ihrer Kirche 5 marc Einkünfte zur Stiftung einer (5 ten) neuen Puerilpraebende geschenkt habe, und das dass entgegenstehende Statut, dass nur der canonicus emancipiert und installiert werden dürfen,der eine der 4 alten Puerilpraebenden in der Reihenfolge seines Eintritts regelmässig erlangt habe, nach gemeinsamer Beratung mit dem Capitel von dem Bischof, dem die Entscheidung überlassen worden sei, aufgehoben und der Johannes de Atzmanstete emancipiert worden sei. Datum et actum a.d. 1339, in die h. Sebastiani mart.