Der Naumburger Dompropst Ulrich v. Freckleben und das Domkapitel heben unter Zustimmung des Bischofs den Widerruf des Statutes zur Emanzipation von Kanonikern auf und setzen das alte Statut wieder in Kraft.
Der Naumburger Dompropst Ulrich v. Freckleben und das Domkapitel heben unter Zustimmung des Bischofs den Widerruf des Statutes zur Emanzipation von Kanonikern auf und setzen das alte Statut wieder in Kraft.
Reg. Rosenfeld, Nr. 422
datequote:
Datum et actum a.d. 1339, VI. Kal. febr.
transcription:
Ulricus prepositus, Rudolfus decanus und Capitel der Nuenburger [Naumburg] Kirche erneuern ein altes Statut des Propstes Ernfridus, Decans Ulricus und Capitels von 1331 September 30 ( Anfangs- und Schlussworte werden citiert),des Inhalts, dass kein canonicus, der eine Praebende expectiere, emancipiert werden dürfe, bevor er eine der 4 prebende puerilis in der Reihenfolge seines Eintritts erlangt habe, welches Statut von ihrem Bischof Witigo, da es der Nutzen der Kirche erforderte, seiner Zeit aufgehoben war, und stellen es nunmehr im Einverständnis mit dem Bischof selbst in seiner alten Geltung wieder her und heben den Widerruf auf ; wozu Bischof Witigo seine Zustimmung unter seinem Siegel erteilt. Datum et actum a.d. 1339, VI. Kal. febr.
seal:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Withigo I.
(2) Naumburger Domkapitel = Frgm.
tradition:
Ausfertigung
registry:
(a) 14. Jh. .9. Sublacio statuti et eiusdem renovacio Super emancipaciones. A.
materialtype:
Pergament
Note:
Urkunden zum Gegenstand des hier wieder in Kraft gesetzten Statutes = Urk. 200, Urk. 267, Urk. 271, Urk. 331(= in Kraft gesetztes Statut), Urk. 383