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Der Naumburger Bischof Withigo v. Ostrau beurkundet die Zueignung eines durch Dompropst Ulrich v. Freckleben errichteten Gebäudes zur curia canonicalis.
Der Naumburger Bischof Withigo v. Ostrau beurkundet die Zueignung eines durch Dompropst Ulrich v. Freckleben errichteten Gebäudes zur curia canonicalis.
Reg. Rosenfeld, Nr. 433
Datumszitat:
Actum et datum a.d. 1341, IV. Kal. mens. oct.
Transkription Vollregest:
Wethigo ep.Nuenburgensis [Naumburg] bekennt, dass in seiner Gegenwart der Propst Ulricus, der Dechant Lodewicus und die übrigen canonici seiner Kirche mit seiner Einwilligung ein von Ulricus über dem vorderen Thor der curia prepositure neu errichtetes Gebäude der curia canonicalis, welche zur Rechten an der curia prepositure unterhalb ihrer Mauer liege, zugeeignet haben. Bestätigt und mitbesiegelt von Propst Ulricus, Dechant Ludewicus und Capitel. Actum et datum a.d. 1341, IV. Kal. mens. oct.