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Der Naumburger Bischof Withigo v. Ostrau wandelt die Kirche S. Marie zu Naumburg in ein Kollegiatstift um und dotiert dieselbe.
Reg. Rosenfeld, Nr. 438
Datumszitat:
Datum et actum a.d. 1343, in vigilia XI milium virginum que fuit feria III.
Transkription Vollregest:
Withigo ep. Nuenburgensis [Naumburg] bekennt, dass er aus Verehrung für die Jungfrau Maria und auf die Bitte seines Propstes Vlricus eine bereits von mehreren seiner Vorgänger gehegte Absicht ausführen wolle und die Kirche s. Marie in Nuemburg mit Zustimmung seines Capitels in ein Collegiatstift umwandle, so dass die bisherigen vicarii nun canonici ecclesie s. Marie heissen, das ius collegiale sue canonicale auf stalli in choro und Stimme in einem Capitel haben und hore canonico abhalten mögen, und bestimmt, dass das patronat über ihre Praebenden in den selben Händen wie bisher bleiben, jeder von ihnen neu Aufgenommene dem Propst des Doms praesentiert werden, dass ein Decan zur Leitung der divinum officium vorhanden sein und zu dessen besserer Unterhaltung mit der decania das bisher dem Domcapitel zustehende Patronat über die Pfarrkirche in Aldinburg [Altenburg] vereinigt werden solle, so dass der Decan für die Seelsorge einen vicarius perpetuus dem Dompropst praesentiert, welcher die Abgaben an Papst, Bischof und Archidiakon trage und von den Einkünften der Stelle dem Decan jährlich 6 Schock Prager Groschen, 3 zum Feste ss. ap. Philippi et Jacobi, 3 zu Michaelis, zahle; nach dem Tode des derzeitigen Decans, seines früheren capellanus Theodricus de Ostin, sollen die canonici einen aus ihrer Mitte als Nachfolger dem Dompropst zur Bestätigung praesentieren und dem Bestätigten nächst dem Bischof ud Dompropst zu Gehorsam verpflichtet sein. Mitbesiegelt von Propst Vlricus, Dechant Ludowicus, thesaurarius Rudolffus und Domcapitel. Datum et actum a.d. 1343, in vigilia XI milium virginum que fuit feria III.