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Der Naumburger Dompropst Ulrich v. Freckleben überträgt die Verwaltung der Einkünfte aus dem pagus Königsthal der villa Crauschwitz dem Naumburger Domdekan. Die Übertragung wird vom Naumburger Bischof Johannes I. bestätigt.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Stat.-Buch BMV fol. 27r.
Datierung:
?1349 März 13.?
Regest:
Der Naumburger Dompropst Ulrich v. Freckleben überträgt die Verwaltung der Einkünfte aus dem pagus Königsthal der villa Crauschwitz dem Naumburger Domdekan. Die Übertragung wird vom Naumburger Bischof Johannes I. bestätigt.
Reg. Rosenfeld, Nr. 451
Datumszitat:
Actum et datum a.d. 1349, feria VI. post dominicam qua cantatur Reminiscere.
Transkription Vollregest:
Vlricus, Dompropst zu Numburg [Naumburg], bekennt, dass er über die Güter im pagus Kunigisdal [Königsthal] der villa Cruschwitz, die er von dem miles Ernfridus dictus Portzk [Ehrenfried v. Portzig] gekauft und die der frühere Bischof Wedego [Withego] der Kirche S. Marie [Kollegiatstift St. Marien] zugeeignet habe, die Bestimmungen getroffen habe, dass die Verwaltung und Vergabung ihrer Einkünfte dem Decan, der davon 10 portiones wöchentlich zu ministrierender Pfründenbrote herstellen solle, zustehen, dass derselbe 6 armen scolares, die den Chor besuchen, Brote von wöchentlich 1 Schffl. Korn ministrieren und selbst die von den Gütern zu liefernden Hühner und Weizen behalten solle. Bestätigt und mitbesiegelt von Bischof Johannes von Nuemburg. Actum et datum a.d. 1349, feria VI. post dominicam qua cantatur Reminiscere.