Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Der Naumburger Bischof Johannes I. beurkundet die Schenkung eines Weinberges an Johannes v. Dreileben, welche auf Grund des plötzlichen Todes des Naumburger Bischofs Withigo v. Ostrau erst jetzt vollzogen werden konnte.
Der Naumburger Bischof Johannes I. beurkundet die Schenkung eines Weinberges an Johannes v. Dreileben, welche auf Grund des plötzlichen Todes des Naumburger Bischofs Withigo v. Ostrau erst jetzt vollzogen werden konnte.
Reg. Rosenfeld, Nr. 453
Datumszitat:
Actum et datum a.d. 1349, in die nativitatis s. Marie virg.
Transkription Vollregest:
Johannes ep. Nuenburgensis [Naumburg] bekennt, dass während er noch canonicus war, sein unmittelbarer Vorgänger, Bischof Wythego, auf die Bitte des Johannes Dreynleybin [Dreileben], canonicus ihrer Kirche und prepositus Sultzensis [Sulza], einen Weinberg Bulnitz, der von Johannes dictus Höter Bürger in Nuenburg gekauft sei und jährlich 2 Schock Groschen einbringe, 9 areae an der curia canonicalis desselben Johannes, welche dem Ostchor ihrer Kirche gerade östlich gegenüber liege, mit 2½ Schock Groschen Rente, und 1½ mansi und eine Wiese in der Flur der villa Bosnitz mit einem Ertrage von 14 mod. pygauienses "mang Korn", Gerste und Hafer und 1 Schock Prager Groschen, welche Güter von der Hinterlassenschaft des magister Johannes iudex, früheren vicarius episcopalis der Nuenburger Kirche, von dem miles Hermannus de Drutzin [Trautschen] gekauft und Lehen des Bischofs Wythego und der Kirche gewesen seien, nach Auflassung der Besitzer mit Zustimmung des Capitels der Capelle in der curia des Johannes de Dreynleybin geschenkt und zugeeignet habe mit Bestimmungen über die Pflichten des Inhabers der Capelle, über die Anniversarienfeier für den magister Johannes, über das Patronat der Capelle, das nach dem Tode des prepositus Johannes dem jedermaligen Besitzer seiner curia zustehen solle, und Kraft dessen der prepositus die Capelle zuerst dem plebanus Johannes in Tzwenkowe [Zwenkau] übertragen habe, - und dass er, der Bischof, Zeuge dieser Zueignung und Bestimmungen gewesen sei, die aber wegen des plötzlichen Todes des Bischofs Wythego nicht ausgeführt seien, dieselben daher erneuert und bestätigt habe. Bestätigt von Propst Vlricus, Dechant Lodewicus und Capitel. Actum et datum a.d. 1349, in die nativitatis s. Marie virg.