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Der Naumburger Dompropst Rudolf und das Domkapitel beurkunden den Kauf eines Zinses von einer Mark durch den Vikar Heinrich Siechbein aus welchem nach dessen Tode das Fest der hl. Anna gefeiert werden soll.
Der Naumburger Dompropst Rudolf und das Domkapitel beurkunden den Kauf eines Zinses von einer Mark durch den Vikar Heinrich Siechbein aus welchem nach dessen Tode das Fest der hl. Anna gefeiert werden soll.
Reg. Rosenfeld, Nr. 457
Datumszitat:
Actum et datum a.d. 1350, feria IIIa, proxima post dominicam qua cantatur letare.
Transkription Vollregest:
Rudolfus prepositus ecclesie Nuemburgensis [Naumburg], Conradus decanus, Johannes Wetelo und die übrigen canonici der Kirche s. Marie daselbst bekennen, dass der vicarius der Nuenburger Kirche Henricus Scheychben [Siechbein] zu seinem Seelenheil und zum Gedächtnis des verstorbenen Vlricus de Frekeleyben von Hermannus dictus Schatz, seiner Frau Elizabet und ihren rechten Erben Petrus, Theodericus und Johannes für 10 Schock Groschen einen jährlich zum Fest s. Michahelis fälligen Zins von 1 marc aus 1½ mansi, einer Wiese und einer curia in der Flur der villa Cruswitz [Kruschwitz], die die Verkäufer von der Kirche s. Marie zu Lehen haben, gekauft habe und für Lebenszeit beziehen werde, der aber nach seinem Tode an die Kirche s. Marie fallen solle und von dem dann das Fest der hl. Anna (26. Juli) am Tage nach dem des hl. Jacobus gefeiert und an diesem Tage wie in der gemeinen Woche bestimmte Spenden ministriert werden sollten von dem dazu ausersehenen canonicus Henricus Vrowin und nach seinem Tode von dem jedermaligen custos, der die ornamenta ecclesie aufbewahre. Actum et datum a.d. 1350, feria IIIa, proxima post dominicam qua cantatur letare.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Propst Rudolf = Verlust
(2) Kapitel von S. Marie = Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. littera testamenti Io. Schickben
(b) de festo Anne peragendo.