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Ritter Heinrich v. Büssleben beurkundet die Belehnung des Naumburger Bischofs Rudolf v. Nebra und der Naumburger Kirche mit Gütern aus seinem Eigengut als Entschädigung für die Zueignung von Gütern durch den Bischof und die Naumburger Kirche.
Ritter Heinrich v. Büssleben beurkundet die Belehnung des Naumburger Bischofs Rudolf v. Nebra und der Naumburger Kirche mit Gütern aus seinem Eigengut als Entschädigung für die Zueignung von Gütern durch den Bischof und die Naumburger Kirche.
Reg. Rosenfeld, Nr. 467
Datumszitat:
…gegeben…1353, an sente Ylsebeten tage
Transkription Vollregest:
Ritter Heynrich von Bůseleyben [Büssleben] bekennt mit Wissen und Wollen seiner Gemahlin Anne und seiner Erben, dass er seinem Herren, dem Bischof Rudolf zu Nuenbůrg [Naumburg], als Entschädigung dafür, dass dieser auf seine Bitte dem Gotteshaus und Convent zeů der Phorten [Pforte] ein Gehölz, gen. die „Brez“, bei Mertindorff [Mertendorf], einen Hof, gen. die „Tauerne“, in demselben Dorfe, ein anderes Gehölz mit einem Hopfengarten dabei und einen halben Acker hinter dem „Boymgarten“ zugeeignet, von seinem Eigengut seinen Hof zu Schebine [Schieben], 2 Weingärten, gen. „der Kuchele“, einen Baumgarten und eine halbe Hufe Feld daselbst, de 1½ Schock Groschen Zins abwirft, dem Bischof und der Kirche als Lehen aufgetragen habe. …gegeben…1353, an sente Ylsebeten tage.
Siegel:
SP des Ausstelllers an Pergamentstreifen = Frgm.
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Littera domini (Heinrici de Buselebeuben: so ganz jung überschrieben [urspr. Dytkonis de Zczechsow]) super bonis appropriatis monasterio Portensi. .27. h.
(b) et bonis datis episcopo Numburgensi.