Naumburg » Domstiftsarchiv Naumburg
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Zitierweise: | Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr.Statutenbuch St. Marien, fol. 7 |
Datum: | 1356 Juni 16 |
Regest: | Der Naumburger Bischof Rudolf beurkundet mit Zustimmung des Domkapitels, dass die Kirche der heiligen Jungfrau Maria zu Naumburg in ihrem Rang der Naumburger und Zeitzer Domkirche gleichgestellt werden und ihre Kapitulare als Kanoniker gelten sollen.
Reg. Rosendeld, Nr. 474 |
Datumszitat: | Datum a.d. 1356, feria V. in septimana penthecostes. |
Transkription Vollregest: | Bischof Rudolffus von Numburg bstimmt mit Zustimmung des Domcapitels, dass die Kirche h. Marie virg. zu Nuenburgk als „secundaria et collegiata“ gleich der Nuemburger und Cicenser Domkirche ihren Rang erhalten, ihre Capitulares als Canonici gelten und daher bei Prozessionen und Stationen im Dom den Vicaren – abgesehen von den 2 vicarii episcopales – vorgehen sollten , wenigsten falls sie nicht unter 24 Jahren seien; das ferner beim Tode eines dieser Canonici seine Pfründe ein volles Jahr hindurch mit allen Erträgen – bgesehen von den panes prebendales und den denarii chori – dem letzten Besitzer und seinen Testamentarien zur freien testamentarischen Verfügung innerhalb der Kirche h. M..v. zustehen solle; dass endlich diese Canonici auf Bitte der Canonici am Dom überall in demselben, im Chor wie am Hochaltar für diese Messe lesen und singen dürfen.
Besiegelt vom Bischof und Domcapitel. Datum a.d. 1356, feria V. in septimana penthecostes. |
Überlieferungsform: | Kopie |
Beschreibstoff: | ? |
Erstellt am: | 02.02.2016 - 12:58:14 |
Letzte Änderung: | 02.02.2016 - 12:58:14 |
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